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 Der BUND will klagen

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Nykky
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Nykky

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Der BUND will klagen Vide
BeitragThema: Der BUND will klagen   Der BUND will klagen Icon_minitimeDo Feb 26, 2009 11:59 am

Hier einfach mal ein Auszug von der Website www.stop-A100.de

Zitat :
Die
Bürgerinitiative BISS selbst ist nicht klagebefugt. Klagen kann aber
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Berlin (BUND).

Der
BUND wird die Klage allerdings nur erheben können, wenn die Kosten
entsprechend abgesichert sind. Deshalb ist es erforderlich, bereits
jetzt mit der Spendensammlung zu beginnen.







Spenden gegen die Verlängerung der Stadtautobahn A100







Geldspenden gegen die Verlängerung der A100


Ihre Spende
können Sie uns per Überweisung schnell und effektiv zukommen lassen.
Jeder Betrag hilft, die Bürgerinitiative Stadtring Süd in ihrem Einsatz
zu unterstützen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist als
gemeinnützige Organisation anerkannt. Ihre Spenden sind daher
steuerlich absetzbar.

Der BUND hat ein Spendenkonto eingerichtet:

* Empfänger: BUND Berlin
* Konto-Nummer: 32 888 02
* bei der Sozialbank Berlin
* BLZ: 100.205.00

Bei
Spenden ab 50,- Euro schicken wir Ihnen automatisch am Anfang des
darauf folgenden Jahres eine Bestätigung über Ihre Zuwendung zu.

Bitte geben Sie deshalb folgenden Buchungstext an: Spende A 100, Ihre Straße und Hausnummer, Ihre Postleitzahl.
Spenden Sie jetzt! Erwerben Sie Klage-Meter

Mit
einer Spende von nur 8 Euro erhalten sie einen von 3.200 „Klagemeter“.
Damit haben Sie symbolisch einen Meter dieser Autobahn verhindert. Die
Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und die Klage betragen voraussichtlich
25.000 Euro. Teilt man diese durch die Länge der Autobahn (3.2 km)
kommt man auf ca. 8 Euro. Bei veranschlagten Baukosten von ca. 130.000
Euro pro Meter Autobahn ergibt sich ein Verhältnis von 8 : 130.000 Wie wir mit Ihrem Geld umgehen

Die
Gelder werden zweckgebunden für die Arbeit der Bürgerinitiative
Stadtring Süd und des BUND Berlin gegen die geplante Verlängerung der
Autobahn A 100 nach Treptow verwendet. Anderweitige Verwendungen sind
nicht zulässig.

Zur zweckgebundenen Verwendung zählen Ausgaben
im Zusammenhang mit der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit sowie zur
Finanzierung einer Klage gegen den zu erwartenden
Planfeststellungsbeschluss und in diesem Zusammenhang erforderliche
Gutachten oder sonstige fachliche Zuarbeiten.

Sollten die Gelder
zur Finanzierung einer Klage nicht ausreichen und sollte es deshalb
nicht zur Klageerhebung kommen, werden die Gelder vom BUND im Rahmen
der Naturschutzarbeit für Berlin verwendet.

Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Klageverfahrens Geld übrig bleibt.
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