Nykky Admin
Anzahl der Beiträge : 312 Anmeldedatum : 26.08.08 Alter : 40 Ort : Berlin / Treptow
| Thema: Der BUND will klagen Do Feb 26, 2009 11:59 am | |
| Hier einfach mal ein Auszug von der Website www.stop-A100.de - Zitat :
- Die
Bürgerinitiative BISS selbst ist nicht klagebefugt. Klagen kann aber der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Berlin (BUND).
Der BUND wird die Klage allerdings nur erheben können, wenn die Kosten entsprechend abgesichert sind. Deshalb ist es erforderlich, bereits jetzt mit der Spendensammlung zu beginnen.
Spenden gegen die Verlängerung der Stadtautobahn A100 |
Geldspenden gegen die Verlängerung der A100
Ihre Spende können Sie uns per Überweisung schnell und effektiv zukommen lassen. Jeder Betrag hilft, die Bürgerinitiative Stadtring Süd in ihrem Einsatz zu unterstützen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Ihre Spenden sind daher steuerlich absetzbar.
Der BUND hat ein Spendenkonto eingerichtet:
* Empfänger: BUND Berlin * Konto-Nummer: 32 888 02 * bei der Sozialbank Berlin * BLZ: 100.205.00
Bei Spenden ab 50,- Euro schicken wir Ihnen automatisch am Anfang des darauf folgenden Jahres eine Bestätigung über Ihre Zuwendung zu.
Bitte geben Sie deshalb folgenden Buchungstext an: Spende A 100, Ihre Straße und Hausnummer, Ihre Postleitzahl. Spenden Sie jetzt! Erwerben Sie Klage-Meter
Mit einer Spende von nur 8 Euro erhalten sie einen von 3.200 „Klagemeter“. Damit haben Sie symbolisch einen Meter dieser Autobahn verhindert. Die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und die Klage betragen voraussichtlich 25.000 Euro. Teilt man diese durch die Länge der Autobahn (3.2 km) kommt man auf ca. 8 Euro. Bei veranschlagten Baukosten von ca. 130.000 Euro pro Meter Autobahn ergibt sich ein Verhältnis von 8 : 130.000 Wie wir mit Ihrem Geld umgehen
Die Gelder werden zweckgebunden für die Arbeit der Bürgerinitiative Stadtring Süd und des BUND Berlin gegen die geplante Verlängerung der Autobahn A 100 nach Treptow verwendet. Anderweitige Verwendungen sind nicht zulässig.
Zur zweckgebundenen Verwendung zählen Ausgaben im Zusammenhang mit der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Finanzierung einer Klage gegen den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss und in diesem Zusammenhang erforderliche Gutachten oder sonstige fachliche Zuarbeiten.
Sollten die Gelder zur Finanzierung einer Klage nicht ausreichen und sollte es deshalb nicht zur Klageerhebung kommen, werden die Gelder vom BUND im Rahmen der Naturschutzarbeit für Berlin verwendet.
Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Klageverfahrens Geld übrig bleibt. |
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