Das Planfeststellungsverfahren (kurz PFV) startet vorrasusichtlich am 09. März 2009. Ab dann beginnt eine strenge 6-wöchige Frist, in der man EInwände gegen die Pläne schriftlich einreichen kann.
=> Hier gibt es ein ausführliches PDF-Dokument von BISS zur Erklärung des Sachverhaltes: KLICK
Ein besonders wichtiger Teil aus dem Dokument zum Thema "Warum sollte ich einen Einwand innerhalb dieser Frist einlegen":
- Zitat :
- Warum müssen Einwendungen erhoben werden?
Die Erhebung einer Einwendung ist Voraussetzung dafür, dass in diesem Verfahren
überhaupt Rechte geltend gemacht werden können. Wer keine Einwendung erhebt,
kann später gegen den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss nichts
unternehmen, insbesondere keine Klage erheben oder sonstige Rechtsmittel
einlegen.