Nykky Admin
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| Thema: Stand der Dinge Do Okt 15, 2009 12:40 pm | |
| Hier mal der STand der Dinge zum Thema A100, Text ist von der Website der BISS: - Zitat :
- Planungsstand der Verlängerung der Autobahn A100 in Berlin
Vom 9. März bis zum 9. April 2009 lagen die Pläne zur Verlängerung der A100 öffentlich aus. Bis zum 23. April 2009 mussten die Einwendungen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingereicht werden. Es gab ca. 2.500 Einwendungen gegen den Plan, die fristgerecht eingegangen sind. Nun werden die Einwendungen aufgenommen und ausgewertet.Unterlagen werden überarbeitet Durch verschiedene öffentliche Äußerungen aus der Senatsverwaltung darf gefolgert werden, dass die in zahlreichen qualifizierten Einwendungen vorgetragenen vielfältigen Mängel der Planfeststellungsunterlagen Wirkung gezeigt haben und der Vorhabensträger nun seine Unterlagen überarbeitet, soweit er es für notwendig hält. Dieser Prozess läuft zur Zeit. Bestätigungen oder Antworten auf die Einwendungen erhält man im Regelfall nicht, es sei denn, man hat die Übermittlung der Stellungnahme des Vorhabensträger zu seinen Einwendungen vor dem Erörterungstermin beantragt und diese liegt vor. Erörterungstermin Angeblich plant die Anhörungsbehörde die Erörterung der Einwendungen Ende dieses Jahres durchzuführen. Wie auch bei der Planauslegung lassen sich die genauen Termin aber nicht im Voraus benennen.
Da mehr als 50 Einwendungen gegen den Plan erhoben wurden, wird der Erörterungstermin mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt und den großen Tageszeitungen veröffentlicht.
Bei dem Erörterungstermin, der erfahrungsgemäß über mehrere Tage ganztägig durchgeführt wird, können alle die Einwendungen erhoben haben mit dem Vorhabensträger, den Behörden und Gutachtern ihre Einwendungen erörtern. Außerdem werden am Anfang des Termins alle Planänderungen vorgestellt.
Diese Erörterung wird protokolliert und ausgewertet. Die Anhörungsbehörde gibt ihre Stellungnahme mit den Stellungnahmen der Behören und Vereinigungen, dem Plan und den nicht erledigten Einwendungen an die Planfeststellungsbehörde.
Planfeststellung Die Planfeststellungsbehörde entscheidet darüber ob der Plan festgestellt werden kann oder nicht. Ist der Plan festgestellt worden, wird er öffentlich ausgelegt und nach in Krafttreten kann gegen den Beschluss vor Gericht geklagt werden. Die Bekanntmachung erfolgt wieder über das Amtsblatt und die Tageszeitungen. Ein Planfeststellungsbeschluss ist frühestens 2010 möglich.Wesentliche Rechtsgrundlagen sind das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) A100- Pläne können politisch beendet werden Unabhängig vom formalen Ablauf des Planfeststellungsverfahrens läuft die öffentliche und politische Debatte über die Notwendigkeit der Verlängerung der A100. Diese Debatte ist äußerst wichtig und sollte unbedingt von allen Seiten unterstützt werden. Denn es ist durchaus zu erwarten, dass die A100 im Jahr 2011 wichtiges Thema bei den Berliner Abgeordnetenhauswahl sein wird. Bei entsprechender Wahlentscheidung ist das Ende der A100-Planung durchaus wahrscheinlich.
http://www.stop-a100.de/auswirkungen-verlaengerung-a100/planungsstand |
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Nykky Admin
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| Thema: Re: Stand der Dinge Fr Okt 30, 2009 4:26 pm | |
| - Zitat :
- Hallo Leute,
_ Amtsblatt Amtsblatt für Berlin Herausgeber: Landesverwaltungsamt Berlin ISSN 09439064 ABl. Nr. 50 / 30. 10. 2009 2501 _ 59. Jahrgang Nr. 50 Ausgegeben zu Berlin am 30. Oktober 2009 A 1262 A
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Planfeststellungsverfahren für das Straßenbauvorhaben Neubau der Bundesautobahn A 100 zwischen Autobahndreieck Neukölln und Anschlussstelle Am Treptower Park in den Bezirken Neukölln und Treptow-Köpenick von Berlin, Bau-km 20 + 454,000 bis Bau-km 23 + 625,500
Anhörungsverfahren
Bekanntmachung vom 30. Oktober 2009
Stadt GR B 12
Telefon: 9012-5528 oder 9012-0, intern 912-5528
Der Erörterungstermin für das oben angegebene Planfeststellungsverfahren beginnt am 12. November 2009 um 11 Uhr (Ein- lass ab 10.30 Uhr) im Berliner Congress Center, Alexanderstraße 11, 10178 Berlin (Eingang Haus des Lehrers, Alexanderstraße 9) mit der Anhörung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, den übrigen Einwendern, Betroffenen und anerkannten Naturschutzvereinen sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind.
Er wird bei Bedarf am 13., 16. bis 18. und 24. bis 27. November 2009 jeweils in der Zeit von 11 bis ca. 20 Uhr fortgesetzt.
Die Tagesordnung wird in der Erörterungsveranstaltung bekannt gegeben.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, der Einwendungen erhoben hat, sowie den vom Vorhaben Betroffenen, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Nicht rechtzeitig innerhalb der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen sind von der Erörterung ausgeschlossen.
2. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, wer- den nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Rechtsgrundlagen
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) geändert worden ist
Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 8. Dezember 1976 (GVBl. S. 2735, 2898), das zuletzt durch Artikel I § 14 des Gesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBl. S. 573) geändert worden ist
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden ist |
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sebstein
Anzahl der Beiträge : 106 Anmeldedatum : 23.02.09
| Thema: Re: Stand der Dinge Sa Okt 31, 2009 4:15 am | |
| Eine "gute" Gelegenheit, meine restlichen Urlaubstage aufzubrauchen. Den ersten Tag sollte ich mir dann doch mal antuen. Das BCC habe ich auch noch nie von innen gesehen. Ob's wohl Sekt und Schnittchen gibt? Ach was frage ich... sicherlich! Wo sind denn die Smilies hin... kann mich nicht mehr lange totlachen! - Nykky schrieb:
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- Zitat :
- Hallo Leute,
Er wird bei Bedarf am 13., 16. bis 18. und 24. bis 27. November 2009 jeweils in der Zeit von 11 bis ca. 20 Uhr fortgesetzt.
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Nykky Admin
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| Thema: Re: Stand der Dinge Sa Okt 31, 2009 2:03 pm | |
| - Zitat :
- Wo sind denn die Smilies hin... kann mich nicht mehr lange totlachen!
Leider sind diese durch eine Serverumstellung verschw7unden, werde aber bald mal wieder alle einfügen. Hab bisher nur keine Zeit gefunden. |
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